Das Wunder im Meer von Sargasso
GR/D/NL/S 2019
120 min 21 sek
RFF - Real Fiction Filmverleih e.K., Köln
Mischung aus Drama und Thriller: Eine ruppige Polizistin wird in eine triste griechische Küstenstadt versetzt. Dort lernt sie eine Fabrikarbeiterin kennen, die unter ihrem sadistischen Bruder leidet. Als der Bruder auf mysteriöse Weise ums Leben kommt, drohen düstere Geheimnisse des Ortes ans Licht zu kommen. Der Film hat über weite Strecken eine traurige und trostlose Atmosphäre. Es gibt mehrere, teils drastische Gewaltszenen (z.B. das Erhängen des Bruders, sowie massive Polizeigewalt gegen jugendliche Verdächtige). In Videoaufnahmen sind Sexorgien zu sehen, bei denen es ebenfalls zu Gewalt kommt. Jugendliche ab 16 Jahren sind aber auf Grund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Szenen in den Kontext der Gesamthandlung einzuordnen und kritisch zu hinterfragen. Die kaum zur Identifikation einladenden Figuren und die distanzierte Inszenierung erleichtern es ihnen zudem, eine emotionale Distanz zu den Geschehnissen zu wahren. Eine nachhaltig ängstigende oder desensibilisierende Wirkung lässt sich daher ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Syllas Tzoumerkas |
Drehbuch: | Youla Boudali |
Darsteller: | Angeliki Papoulia, Youla Boudali |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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