Und der Zukunft zugewandt
D 2018
108 min 26 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Und der Zukunft zugewandt
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über eine deutsche Kommunistin, die unter dem Nazi-Regime mit ihrer Familie in die Sowjetunion flüchtete. Dort verbrachte sie viele Jahre in einem Gulag, ihr Mann wurde erschossen. Als sie im Jahr 1952 mit ihrer Tochter in die noch junge DDR kommt, soll sie die damaligen Geschehnisse verheimlichen. Der Film enthält vor allem zu Beginn einige dramatische und eindringliche Situationen, wie z.B. die Schilderung des Lagerlebens im Gulag und die Erschießung des Ehemanns. Diese werden jedoch nicht reißerisch ausgespielt und bewegen sich in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert. Zuschauer ab diesem Alter sind problemlos fähig, die Geschehnisse in den historischen Kontext einzuordnen und eine angemessene Distanz zu wahren. Der Rest des Films ist sehr ruhig inszeniert und enthält keine dramatischen oder übermäßig emotionalen Szenen, sodass keine Beeinträchtigungen bei Zuschauern ab 12 Jahren zu befürchten sind.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Bernd Böhlich |
Drehbuch: | Bernd Böhlich |
Darsteller: | Alexandra Maria Lara, Robert Stadlober, Peter Kurth |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen