PETTING STATT PERSHING
D 2018
97 min 7 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
PETTING STATT PERSHING
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über eine 17-Jährige in einem hessischen Provinznest in den frühen 1980er Jahren, die sich in ihren alternativen Lehrer verliebt, doch bald feststellen muss, dass der nicht ganz so engagiert und aufrichtig ist, wie er sich gibt. Der Film porträtiert mit satirischen Überzeichnungen und grellen, comichaften Momenten, aber auch mit Coming-of-Age-Elementen das Provinzleben in jener Zeit. Dabei erschließen sich Kindern unter 12 Jahren viele Aspekte noch nicht, weshalb sie der stellenweise vulgäre Sprachgebrauch, einzelne düstere Momente und Gewaltanspielungen sowie Szenen mit sexueller Thematik irritieren und überfordern können. 12-Jährige sind aber aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, die satirische Haltung des Films zu erkennen und sich von den Überzeichnungen zu distanzieren. Da die Inszenierung auf drastische Elemente verzichtet, kann diese Altersgruppe den Film verarbeiten, ohne dass die Gefahr einer Desorientierung oder Ängstigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Petra Lüschow |
Drehbuch: | Petra Lüschow |
Darsteller: | Florian Stetter, Christina Große |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen