Frau Stern
D 2019
82 min 18 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Frau Stern
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Tragikomödie über eine 90-jährige Holocaust-Überlebende, die zwar das Leben in vollen Zügen genießt, sich aber trotzdem entschlossen hat, aus demselben zu scheiden – woran ihre Enkelin und deren Clique sie aber nach Kräften zu hindern versuchen. Die komplexe Geschichte, die sich zwischen tiefem Ernst und Heiterkeit hin und her bewegt, erzählt im ungewöhnlichen Rahmen von Altern, Tod und der Last der Geschichte. Die Figuren sind dabei positiv und sympathisch gezeichnet. Auch ihr liebevoller Umgang miteinander wird hervorgehoben. Dennoch können einzelne Szenen über Sexualität, Suizidversuche und Drogenkonsum Kinder im Grundschulalter irritieren und überfordern, während 12-Jährige bereits in der Lage sind, sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen helfen die Ruhe und der Humor des Films, sich eigenständig mit seinen Themen auseinanderzusetzen und auch seine düsteren Aspekte ohne übermäßige Belastung oder Desorientierung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Anatol Schuster |
Drehbuch: | Anatol Schuster |
Darsteller: | Nirit Sommerfeld, Kara Schröder, Katharina Goebel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen