Der unverhoffte Charme des Geldes
CDN 2018
122 min 46 sek
MFA+ FilmDistribution e.K., Regensburg
Der unverhoffte Charme des Geldes
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Krimikomödie und Sozialdrama über einen schüchternen Philosophen und Antikapitalisten, der als Lieferfahrer jobbt und durch Zufall an zwei Taschen voller Geld kommt. Er will den Reichtum zum Wohle der Menschheit nutzen, gerät aber auch ins Visier von Gangstern und der Polizei. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können der Geschichte problemlos folgen und auch einzelne dramatische Situationen ohne Überforderung verarbeiten. Vereinzelt gibt es Gewalt- und Tötungsszenen, die aber nicht reißerisch ausgespielt werden und deshalb keine nachhaltige Wirkung entfalten. Zudem mildern humorvolle Szenen die Geschehnisse ab. Insgesamt steht die gesellschaftskritische Aussage über soziale Ungerechtigkeit und Nächstenliebe im Vordergrund, die von Zuschauern ab 12 Jahren leicht verstanden werden kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Denys Arcand |
Drehbuch: | Denys Arcand |
Darsteller: | Alexandre Landry, Remy Girard |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen