Leberkäsjunkie
D 2019
96 min 30 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Leberkäsjunkie
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Kriminalkomödie erzählt mit viel bayerischem Lokalkolorit von einem Dorfpolizisten, der einen Mordfall aufklären soll, dabei aber von persönlichen Problemen, wie etwa einer ärztlich verordneten Leberkäs-Abstinenz, geplagt wird. Der Film weist typische Heimatkrimi-Motive auf und ist mit deutlich ironischer Haltung und vielen Überzeichnungen episodisch erzählt. Die Grundatmosphäre und die Hauptfiguren sind dabei positiv gezeichnet. Dennoch können einzelne Passagen mit Gewaltdarstellungen, übermäßigem Konsum von Alkohol sowie vulgärer und rassistischer Sprache Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern. 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, diese Aspekte dem Kontext und einzelnen Figuren zuzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Da sich dieser Altersgruppe auch die ironische Grundhaltung des Films erschließt, kann sie ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ed Herzog |
Drehbuch: | Stefan Betz |
Darsteller: | Sebastian Bezzel, Simon Schwarz, Lisa Maria Potthoff |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen