Es gilt das gesprochene Wort
D 2019
122 min 22 sek
X Verleih AG, Berlin
Es gilt das gesprochene Wort
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Sozialdrama über eine Frau, die im Türkeiurlaub einen Flirt mit einem kurdischen Gigolo beginnt. Durch eine Scheinehe will sie ihm ein Bleiberecht in Deutschland ermöglichen. Dann aber verliebt sie sich tatsächlich in ihn und erfährt zudem, dass sie an Krebs erkrankt ist. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können der Geschichte problemlos folgen und die sensibel inszenierten Konflikte und Probleme ohne Überforderung verarbeiten. Zu Beginn des Films wird sehr deutlich und intensiv der Alltag männlicher Prostituierter in der Türkei gezeigt. Diese Szenen können für Jugendliche ab 12 Jahren eine gewisse Herausforderung darstellen. Von einer Überforderung ist aber nicht auszugehen, da 12-Jährige in der Lage sind, die Darstellungen in den Handlungskontext einzuordnen und kritisch zu hinterfragen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ilker Catak |
Darsteller: | Anne Ratte-Polle, Godehard Giese |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen