Fast & Furious: Hobbs & Shaw
USA 2019
136 min 13 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Fast & Furious: Hobbs & Shaw
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Secret-Service-Agent Hobbs und der Ex-Elitesoldat Shaw sind eigentlich Feinde, müssen sich nun aber verbünden, um einen Terroristen zu stoppen, der durch genetische und kybernetische Veränderungen zu einer unschlagbaren Kampfmaschine wurde. Der Film enthält zahlreiche Action- und Kampfszenen und Verfolgungsjagden. Diese sind jedoch in einem comichaft übertriebenen Stil inszeniert und erkennbar mit aufwändiger Tricktechnik produziert. Zuschauer ab 12 Jahren sind problemlos in der Lage, die Geschehnisse als Teil einer vollkommen realitätsfernen Agenten-Actiongeschichte zu erkennen. Dies erleichtert es ihnen, eine emotionale Distanz zu wahren. Auch eine negative Vorbildwirkung steht auf Grund der übermenschlich dargestellten Figuren nicht zu befürchten. Es kommt zwar immer wieder auch zu Gewaltanwendung, die aber nicht explizit ausgespielt wird. Zudem mildern humorvolle Momente und ironische Sprüche die Actionszenen ab.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David Leitch |
Darsteller: | Jason Statham, Eiza González, Dwayne Johnson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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