Messer im Herz
F 2018
106 min 28 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
In den 1970er Jahren spielende Mischung aus Thriller und Beziehungsdrama: Im Mittelpunkt steht eine Produzentin von Schwulenpornos, die kürzlich von ihrer Freundin verlassen wurde. Nun werden die Darsteller ihrer Filme plötzlich von einem Serienkiller gejagt. Der Film ist in einem artifiziellen Stil inszeniert. Die Geschichte wird ruhig erzählt. Bei den Morden kommt es vereinzelt zu deutlichen Gewaltdarstellungen, die aber kurz gehalten sind und nicht reißerisch wirken. Auf Grund des Spielorts gibt es einige Sexszenen, bei denen jedoch nie explizite Details zu sehen sind. Zudem erleichtert der künstliche Inszenierungsstil es Jugendlichen ab 16 Jahren, eine emotionale Distanz zu wahren. Ihnen ist es möglich, den Film als Thriller zu erkennen und die Geschehnisse angemessen zu verarbeiten. Überforderungen jeder Art lassen sich daher bei dieser Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Yann Gonzalez |
Darsteller: | Vanessa Paradis, Nicolas Maury, Kate Moran |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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