Child's Play
USA 2019
90 min 26 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Child's Play
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Horrorfilm erzählt von einem neuen High-Tech-Spielzeug, das jede Menge Spaß ins Kinderzimmer bringen soll. Doch ein Exemplar der intelligenten Puppe hat einen gefährlichen Defekt und bringt so das Böse ins Leben eines Jungen. Der Film ist nach klassischen Genremustern und mit deutlicher Unterscheidung von Gut und Böse erzählt. Durch sein Setting und die Hauptfiguren bietet er jugendlichen Zuschauern Identifikationsmöglichkeiten. Einzelne drastische Gewaltmomente und die bedrohliche Atmosphäre können Jugendliche unter 16 Jahren überfordern und ängstigen. Doch 16-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage die Genremechanismen zu durchschauen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen bieten ruhige Passagen und die starken positiven Figuren ausreichend emotionalen Halt, sodass sie den Film ohne Überforderung verarbeiten können.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lars Klevberg |
Drehbuch: | Don Mancini |
Darsteller: | Aubrey Plaza, Gabriel Bateman, Tim Matheson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen