Anna
F 2019
119 min 24 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Der Actionthriller folgt dem Weg einer attraktiven Profikillerin im Dienst des KGB, die wegen ihrer Fähigkeiten weltweit gefürchtet wird. Auf einer Mission in Paris wird sie allerdings enttarnt und ist fortan als Doppelagentin auch für die CIA tätig. Die Geschichte ist verschachtelt erzählt, konzentriert sich jedoch stets auf die so tapfere, hart gesottene Heldin, die ebenso überhöht dargestellt ist, wie die zahlreichen Actionszenen. Jugendliche unter 16 Jahren können durch die teils brachialen und drastischen Gewaltdarstellungen überfordert werden. Doch 16-Jährige sind auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage diese Aspekte zu verarbeiten. Ihnen erschließen sich die typischen Genremechanismen. Die jederzeit deutliche Stilisierung der Inszenierung erleichtert ihnen ebenfalls, sich vom Geschehen zu distanzieren. Da der Film zudem mit ruhigeren Passagen für Entlastung sorgt und keine sozialethisch desorientierenden Botschaften propagiert, können 16-Jährige ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Luc Besson |
Drehbuch: | Luc Besson |
Darsteller: | Luke Evans, Helen Mirren |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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