My Days of Mercy
USA/GB 2017
107 min 33 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine junge Frau, deren Vater wegen angeblichen Mordes in der Todeszelle sitzt. Deshalb reist sie mit ihren Geschwistern durch die USA, um gegen die Todesstrafe zu protestieren. Eines Tages lernt sie eine Frau kennen, die für die Todesstrafe eintritt. Trotz ihrer gegensätzlichen Haltungen verlieben die beiden Frauen sich ineinander. Der Film ist ruhig und dialogstark inszeniert, das kontroverse Thema Todesstrafe wird in einer für Jugendliche ab 12 Jahren gut verständlichen Weise behandelt. Im Rahmen der Liebesgeschichte kommt es zu Sexszenen, die aber zurückhaltend dargestellt sind. Die Angst der Kinder um den Vater wird zwar emotional intensiv inszeniert, bewegt sich aber in einem Rahmen, der Zuschauer ab 12 Jahren nicht überfordert. Gleiches gilt für die Szene, wenn der Vater hingerichtet wird: Sie kann für Zuschauer ab 12 Jahren eine emotionale Herausforderung darstellen, von einer Überforderung ist aber nicht auszugehen, da sie gut in die ruhige Gesamtdramaturgie eingebettet ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Tali Shalom-Ezer |
Darsteller: | Ellen Page, Kate Mara, Amy Seimetz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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