Electric Girl
D 2018
89 min 17 sek
Farbfilm Verleih GmbH, Berlin
Electric Girl
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer Studentin, die sich bei einem Job als Synchronsprecherin immer mehr mit einer Film-Superheldin identifiziert – bis sie glaubt, sie müsse mit ihren eigenen Superkräften ihre Heimatstadt retten. Der Film schildert den Realitätsverlust der Protagonistin in einem Wechsel aus Real- und Animationsszenen. Auf Kinder unter 12 Jahren können dabei einige Passagen irritierend und ängstigend wirken, insbesondere Szenen, in denen die Hauptfigur mit ihrem Verhalten sich und andere gefährdet. 12-Jährige und Ältere sind aber in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und sich zu distanzieren. Da das Verhalten der Hauptfigur durch andere Figuren in Frage gestellt und kritisch bewertet wird, versteht diese Altersgruppe die Problematik und kann sie eigenständig bewerten. Die stilistischen Brechungen der Inszenierung sorgen für zusätzliche Distanzierungsmöglichkeiten. Eine Ängstigung oder Desorientierung ist daher für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ziska Riemann |
Drehbuch: | Dagmar Gabler |
Darsteller: | Victoria Schulz, Hans-Jochen Wagner, Svenja Jung |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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