Spider-Man: Far From Home
USA 2019
129 min 39 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Spider-Man: Far From Home
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Superhelden-Actionfilm erzählt von Peter Parker alias Spider Man, der auf Klassenfahrt in Europa ist. Als in europäischen Metropolen monströse Wesen aus Feuer, Wasser, Luft und Stein für Schrecken sorgen, versucht er die Gefahr abzuwehren. Der Film ist mit zahlreichen genretypischen Mitteln erzählt, ist opulent bebildert und vertont und weist viele turbulente Action- und Kampfszenen auf. Die ausgesprochen jugendaffine Hauptfigur eignet sich dabei als positive Identifikationsfigur. Zwar kann die Intensität einiger Actionszenen Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern, doch 12-Jährige sind auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Die deutliche Fiktionalität des Settings, die klare Unterteilung in Gut und Böse und der Humor bieten ihnen im Zusammenspiel mit den vielen positiven Botschaften genug Halt und Orientierung, den Film ohne Beeinträchtigung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jon Watts |
Drehbuch: | Steve Ditko |
Darsteller: | Tom Holland |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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