Sunset
H/F 2018
141 min 40 sek
MFA+ FilmDistribution e.K., Regensburg
Sunset
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Drama erzählt von einer jungen Hutmacherin, die im Budapest des Jahres 1913 ihre Vergangenheit ergründen will. Sie wird in eine Reihe mysteriöser Geschehnisse verwickelt, in denen ihr Bruder eine wichtige Rolle zu spielen scheint. Der Film konzentriert sich in seinen ungewöhnlichen, leicht verfremdeten Bildern ganz auf seine Protagonistin und entfaltet in geheimnisvoller Atmosphäre eine schwer greifbare Geschichte, die Kindern kaum Anknüpfungspunkte bietet. Dennoch können die obskure Grundstimmung sowie einzelne düstere Szenen und Gewaltdarstellungen Kinder im Grundschulalter emotional überfordern. 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, sich ausreichend von den Geschehnissen zu distanzieren. Die überwiegend ruhige und stilisierte Gestaltung und das historisch entrückte Setting ermöglichen ihnen, das Geschehen eigenständig und kritisch zu reflektieren. Die Gefahr einer Ängstigung oder Desorientierung besteht für diese Altersgruppe nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Laszlo Nemes |
Drehbuch: | Laszlo Nemes |
Darsteller: | Vlad Ivanov, Evelin Dobos, Juli Jakab |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen