X-Men - Dark Phoenix
USA 2019
113 min 45 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
X-Men - Dark Phoenix
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Superhelden-Abenteuerfilm aus der X-Men-Reihe: Diesmal geht es um eine junge Mutantin, die durch eine Alien-Rasse gewaltige Superkräfte erhält. Mit Hilfe der Mutanten Professor X und Magneto soll sie lernen, diese Kräfte zu kontrollieren, und sie nicht zur Zerstörung einzusetzen. Im Mittelpunkt des Films steht eine starke Heldin, die sich Kindern ab 12 Jahren als positive Identifikationsfigur anbietet und sicher durch das Geschehen führt. Es gibt zwar eine Vielzahl effektvoller, rasanter Actionszenen, bei denen vereinzelt auch Menschen getötet oder verletzt werden; dies wird aber nicht explizit ins Bild gerückt. Zudem sind Zuschauer ab 12 Jahren problemlos fähig, den Film als realitätsferne Fantasy-Geschichte zu erkennen und eine emotionale Distanz zu wahren. Auch die positive Grundaussage über Toleranz und Solidarität sowie das lange Happy-End tragen zur Entlastung, sodass eine Überforderung bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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