Burning
ROK 2018
147 min 52 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Burning
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Liebesdrama mit Elementen eines Thrillers: Der aus einfachen Verhältnissen stammende Jongsu beginnt eine Liebesbeziehung mit seiner Jugendfreundin Haemi. Als diese auf einer Afrikareise den reichen Ben kennenlernt und wenig später spurlos verschwindet, begibt Jongsu sich auf eine verzweifelte Suche nach ihr. Der Film ist sehr ruhig und langsam inszeniert, die Atmosphäre ist dabei weitgehend düster und bedrückend. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, die beklemmende Atmosphäre und die Verlorenheit des Protagonisten angemessen zu verarbeiten. Auch eine länger ausgespielte Tötungsszene am Ende kann von Zuschauern ab 16 Jahren in den Kontext der Geschichte eingeordnet und ohne Überforderung verkraftet werden. Beeinträchtigungen sind ab dieser Altersstufe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lee Chang-dong |
Darsteller: | Steven Yeun |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen