MA
USA 2019
99 min 41 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
MA
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Psychothriller erzählt von einer einsamen Frau, die Jugendlichen aus ihrem Ort erlaubt, in ihrem Keller Partys zu feiern. Erst nach und nach zeigt sich, dass sie dafür durchaus finstere Motive hat und die jungen Leute in höchster Gefahr sind. Der Film arbeitet mit zahlreichen typischen Genreelementen, porträtiert zunächst ruhig seine Figuren und baut sehr langsam eine bedrohliche Spannung auf, die erst am Ende in drastischer Gewalt eskaliert. Diese teils sehr intensiven Szenen können im Zusammenspiel mit der düsteren Atmosphäre Kinder unter 16 Jahren überfordern und ängstigen. 16-Jährige sind aber auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, die Genremechanismen zu entschlüsseln und sich ausreichend zu distanzieren. Da die Gewalt weder spekulativ inszeniert noch positiv konnotiert ist, kann diese Altersgruppe das Geschehen eigenständig reflektieren und bewerten, ohne dass die Gefahr einer nachhaltigen Ängstigung oder Desorientierung besteht.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Tate Taylor |
Darsteller: | Octavia Spencer, Juliette Lewis |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen