Godzilla II - King of the Monsters
USA 2019
132 min 7 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Godzilla II - King of the Monsters
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Science-Fiction-Abenteuerfilm erzählt von der Bedrohung der Menschheit durch ein gigantisches außerirdisches Monster. Eine Forscherin versucht, es mit Hilfe zu neuem Leben erweckter Urzeit-Kreaturen abzuwehren. Im Mittelpunkt der Handlung steht die Tochter der Forscherin, die sich für junge Zuschauer als Identifikationsfigur eignet. Gut und Böse sind in dem von bedrohlicher Atmosphäre und wuchtig inszenierten Actionszenen geprägten Setting stets klar zu erkennen. Zwar können Kinder unter 12 Jahren von den tragischen Aspekten der Geschichte sowie den dramatischen Kampf- und Katastrophenszenen mit zahlreichen menschlichen Opfern überfordert werden, doch ab 12-Jährige sind bereits in der Lage, dieses Geschehen dem deutlich fiktionalen Genrekontext zuzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ruhige Passagen und erklärende Dialoge sorgen für Entlastung, sodass diese Altersgruppe den Film ohne Überforderung verarbeiten kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Dougherty |
Darsteller: | Vera Farmiga, Kyle Chandler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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