Dave Made a Maze
USA 2017
81 min 1 sek
Pandastorm Pictures GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Experimentelles Fantasydrama über einen Mann, der in seinem Wohnzimmer ein Labyrinth aus Pappe baut, in dem er sich verirrt. Als seine Freunde ihn suchen, gehen auch sie darin verloren und sehen sich mit allerlei Fallen und Monstern konfrontiert. Die verrückte Geschichte ist mit zahlreichen skurrilen Elementen, überraschenden Wendungen und in extravaganter Gestaltung erzählt. Die Seltsamkeiten im Zusammenspiel mit einzelnen Horror- und Gewaltmomenten können Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern, doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Die allgegenwärtige künstlerische Stilisierung, die auch tödliches Geschehen abstrakt wirken lässt, und der eigenartige Humor des Films lassen diese Altersgruppe jederzeit erkennen, dass es sich um Fiktion handelt. Eine Überforderung ist für sie daher auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Bill Watterson |
Drehbuch: | Steven Sears |
Darsteller: | Nick Thune |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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