Der Boden unter den Füßen
A 2019
112 min 14 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer jungen, erfolgreichen Unternehmensberaterin, deren rundum kontrolliertes Leben in heftige Turbulenzen gerät, als ihre schizophrene Schwester einen Selbstmordversuch unternimmt und sie sich um sie kümmern muss. Die Geschichte ist ruhig und einfühlsam erzählt und konzentriert sich auf die glaubhaft gezeichneten Figuren und Milieus. Einzelne sehr emotionale Szenen sowie Irritationen zwischen Wirklichkeit und Einbildung können Kinder unter 12 Jahren überfordern. Doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte zu verstehen und in den Kontext einzuordnen. Sie können das Geschehen und die dargestellten Gefühlswelten bereits eigenständig reflektieren und sich emotional distanzieren. Obwohl der Film sich eindeutig an ein erwachsenes Publikum richtet, ist für 12-Jährige keine Beeinträchtigung zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marie Kreutzer |
Drehbuch: | Marie Kreutzer |
Darsteller: | Valerie Pachner, Pia Hierzegger, Mavie Hörbiger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen