Ray & Liz
GB 2018
108 min 10 sek
Rapid Eye Movies HE GmbH, Köln
Ray & Liz
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über eine Familie mit zwei Kindern, die in Armut in einem Vorort von Birmingham lebt. Während die Mutter und der alkoholsüchtige Vater die Wohnung immer weiter verfallen lassen, versuchen die Kindern, ihren Alltag zu meistern. Der sehr ruhig erzählte Film basiert auf den Kindheitserinnerungen des Regisseurs. Er schildert die Lebenssituation der Familie auf sehr realistische, beinahe dokumentarisch wirkende Weise. Die Grundatmosphäre ist eher bedrückend, Alkoholismus und die damit einhergehende Vernachlässigung der Kinder sind zentrale Themen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aber in der Lage, die dargestellte Verwahrlosung in den Kontext der Erzählung einzuordnen und eine emotionale Distanz von den Geschehnissen zu wahren. Durch das Einschreiten des Jugendamtes zeichnet sich am Ende des Films zudem eine positive Wendung ab. Eine desorientierende oder anderweitig beeinträchtigende Wirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Richard Billingham |
Drehbuch: | Richard Billingham |
Darsteller: | Ella Smith, Patrick Romer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen