One Cut of the Dead
J 2017
95 min 46 sek
Koch Films GmbH, Planegg/München
In Japan spielende Horrorkomödie über eine Filmcrew, die einen Zombiefilm drehen will. Als plötzlich echte Zombies auftauchen, wird aus dem Filmdreh blutiger Ernst – aber der Regisseur nutzt die Chance und filmt weiter. Der Film teilt sich in unterschiedliche Abschnitte: Das erste Drittel ist ein sehr effektvoller, gruseliger und blutiger Zombiefilm; danach kommt es zu einem Schnitt und es wird die Vorgeschichte von der Entstehung der Filmidee und den Vorbereitungen des Drehs gezeigt. Auch wenn der erste Teil sehr furchteinflößend und drastisch wirkt, ist bei Jugendlichen ab 16 Jahren keine nachhaltige Ängstigung zu befürchten: Jugendliche ab diesem Alter sind in der Lage, die Gewaltszenen als Elemente eines übertriebenen, teils makaber-skurrilen Horrorfilms zu erkennen und sie entsprechend zu verarbeiten. Die anschließende erklärende Filmpassage bietet zudem genug Gelegenheit zur Entlastung und Distanzierung.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Shin'ichirô Ueda |
Drehbuch: | Shin'ichirô Ueda |
Darsteller: | Yuzuki Akiyama, Harumi Shuhama |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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