The Hole in the Ground
IRL 2019
90 min 35 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
The Hole in the Ground
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Horrorfilm erzählt von einer jungen Mutter und ihrem Sohn, die in ein altes Haus am Rand eines Waldes ziehen. Ein großes Loch im Waldboden scheint bald eine böse Macht auszuüben – und den Sohn gravierend zu verändern. Die Geschichte ist mit zahlreichen typischen Elementen des Genres erzählt und baut zunächst auf realistischer Basis eine düster-mysteriöse Stimmung auf, bevor das Geschehen eskaliert. Einige Schockmomente und das intensive Bedrohungsszenario können unter 16-Jährige irritieren und ängstigen, zumal die Hauptfiguren zur Identifikation einladen. 16-Jährige sind bereits in der Lage, die Genremechanismen und -Stilmittel zu entschlüsseln. Da sie bereits über ausreichend Medienerfahrung verfügen, können sie sich vom deutlich fiktionalen Geschehen des Films distanzieren und es problemlos verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lee Cronin |
Darsteller: | Seana Kerslake, Kati Outinen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen