Kirschblüten & Dämonen
D 2018
116 min 8 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Kirschblüten & Dämonen
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Fortsetzung des Films "Kischblüten – Hanami": Im Mittelpunkt steht der erwachsene Sohn des im ersten Film gestorbenen Ehepaars. Er steht vor dem Trümmern seines Lebens und kann sich erst mit Hilfe einer weisen Geisha (eine Freundin seines Vaters) den Geistern seiner Vergangenheit stellen. Der Film ist ruhig inszeniert und hat eine poetische, aber auch depressiv-trostlose Atmosphäre. Immer wieder tauchen die Geister der toten Eltern auf, mit denen der Sohn sich auseinandersetzen muss. Die Konflikte und Streitigkeiten sind teilweise emotional intensiv und im Mittelpunkt stehen gebrochene Figuren, die keine Perspektive haben. Auf Kinder unter 12 Jahren kann dies verstörend und ängstigend wirken. 12-Jährige sind jedoch in der Lage, die übersinnlichen Elemente zu entschlüsseln und als Teil einer poetisch-intellektuellen Selbstfindungsgeschichte zu erkennen. Auf Grund ihres Entwicklungsstands sind sie auch fähig, die Geschehnisse angemessen zu verarbeiten und zugleich eine emotionale Distanz zu wahren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Doris Dörrie |
Drehbuch: | Doris Dörrie |
Darsteller: | Golo Euler, Aya Irizuki, Felix Eitner |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen