SIR-AYET
TR 2018
91 min 56 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Horrorfilm über eine Frau, die sich nach dem Tod ihres Mannes in ihr Haus in der Provinz zurückzieht. Als dort ein Dämon sein Unwesen treibt, machen sich die Tochter und drei Freunde auf, um der Mutter beizustehen. Aber erst mit Hilfe eines Imams gelingt es, den Dämon aus dem Haus zu vertreiben. Der Film ist ruhig inszeniert und körperliche Gewalt wird nur ansatzweise gezeigt. Zwar enthält der Film einige eindringliche Gruselszenen, doch diese bewegen sich in einem Rahmen, der Jugendliche ab 16 Jahren nicht überfordert. Auf Grund ihrer Medienerfahrung und ihres Entwicklungsstands können Zuschauer ab diesem Alter eine emotionale Distanz wahren und die Spannungs- und Schreckmomente verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Onur Aldogan |
Darsteller: | Aydan Akboga, Demet Oran, Sinan Taskan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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