Rafiki
EAK 2018
82 min 26 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In Kenia spielende Mischung aus Liebesgeschichte und Coming-of-Age-Drama über die jugendlichen Töchter zweier rivalisierender Politiker, die sich ineinander verlieben. Trotz aller Widerstände und Anfeindungen durch ihr Umfeld und sogar ihre Familien stehen die jungen Frauen zu ihrer Beziehung. Der insgesamt ruhig inszenierte Film behandelt Themen wie erste Liebe und sexuelle Identitätssuche, Homosexualität und auch Homophobie und Diskriminierung. Die geschieht auf eine sehr einfühlsame Weise und ist für Kinder ab 12 Jahren nachvollziehbar. In einer Szene werden die verliebten Mädchen von ihren Familien sehr massiv und teils handgreiflich zurechtgewiesen. Dies kann für Kinder ab 12 Jahren eine emotionale Herausforderung darstellen, von einer nachhaltigen Belastung ist aber nicht auszugehen, da die Szene solide in den Gesamtkontext eingebettet ist. Zudem plädiert der Film eindeutig für Toleranz und Offenheit, und in den beiden Hauptfiguren finden Zuschauer ab 12 Jahren starke und positive Identifikationsfiguren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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