The Mule
USA 2019
116 min 50 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
The Mule
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama nach einer wahren Geschichte. Im Mittelpunkt steht ein über 80-jähriger Amerikaner, der aus Geldnot einen riskanten Job annimmt: Als Kurierfahrer für ein Drogenkartell transportiert er große Mengen Rauschgift. Bald aber kommt ihm das FBI auf die Spur. Der Film ist ruhig inszeniert, Drogenhandel oder Drogenkonsum werden nicht verherrlicht. Am Ende zeigt sich die Hauptfigur schuldbewusst und geht ins Gefängnis. Vereinzelt gibt es Gewaltszenen (z.B: wenn ein Drogenboss erschossen wird), aber diese sind kurz gehalten und zurückhaltend inszeniert. Im Vordergrund steht das Charakterporträt der Hauptfigur und eine positive Botschaft über den Wert von Familie. Kinder ab 12 Jahren sind fähig, dies zu verstehen und die kriminellen Handlungen angemessen kritisch zu hinterfragen. Beeinträchtigungen lassen sich daher in jeder Hinsicht ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Clint Eastwood |
Darsteller: | Clint Eastwood, Bradley Cooper, Michael Pena |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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