Capernaum - Stadt der Hoffnung
RL 2018
125 min 53 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Capernaum - Stadt der Hoffnung
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen etwa 12-jährigen Jungen, der mit seiner Familie in äußerster Armut in den Slums von Beirut lebt. Als seine kleine Schwester verheiratet wird, reißt er aus und sucht auf sich gestellt nach einer Möglichkeit, menschenwürdig zu leben. Der Film ist ruhig erzählt und zeichnet in dokumentarisch anmutendem Stil ein bestürzend glaubwürdiges Bild der Armut und des Überlebenskampfs in den Slums. Der selbstbewusste und starke Junge ist dabei stets eine positive Identifikationsfigur. Einige seiner Erlebnisse können aufgrund der emotionalen Intensität der Darstellung zwar Kinder unter 12 Jahren überfordern, da der Film aber das Elend nie voyeuristisch ausschlachtet, sind 12-Jährige in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Sie finden genug Halt in der Unbeugsamkeit des Protagonisten und können sich mit den dargestellten Missständen aktiv auseinandersetzen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nadine Labaki |
Drehbuch: | Nadine Labaki |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen