Dany - Eine Vater-Sohn-Geschichte
F/B 2018
88 min 51 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen Häftling, der aus dem Gefängnis ausbricht, um seinem 15-jährigen Sohn ein guter Vater zu sein. Auf der Flucht vor der Polizei geraten die beiden immer wieder in absurde Situationen. Der Film ist teilweise mit "versteckter Kamera" gedreht, wobei die Reaktionen der anderen Menschen (keine Schauspieler) echt sind. So etwa, wenn der Vater seinen Sohn zum Rauchen auffordert und eine Frau lautstark einschreitet. Kinder ab 12 Jahren sind auf Grund ihres kognitiven Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung fähig, diese Form von Humor zu verstehen und die Situationen entsprechend einzuordnen. Der Film ist für Zuschauer ab 12 Jahren als absurde und überzogene Komödie erkennbar. Eine desorientierende Vorbildwirkung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Francois Damiens |
Drehbuch: | Francois Damiens |
Darsteller: | Francois Damiens, Tatiana Rojo |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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