Girl
B/NL 2018
106 min 22 sek
Universum Film GmbH, München
Girl
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Drama erzählt von einer transsexuellen Balletttänzerin. Als Junge geboren, fühlt sie sich als Mädchen und strebt eine Geschlechtsumwandlung an - trotz mancher Unterstützung ein schmerzhafter und einsamer Weg. Die ungewöhnliche Coming-of-Age-Geschichte ist sehr einfühlsam und überwiegend ruhig erzählt. Sowohl körperliche Veränderungen wie auch die Erfahrung von Ausgrenzung werden glaubhaft geschildert und bieten viele Anknüpfungspunkte für jugendliche Zuschauer. Unter 12-Jährige können zwar von einigen emotional intensiven Szenen und Darstellungen von Gewalt und Sexualität überfordert werden, zumal der Film nur wenig erklärt. Doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, diese Szenen in den Kontext einzuordnen, sie eigenständig zu reflektieren und zu verstehen. Entlastende Elemente wie das verständnisvolle Umfeld der Hauptfigur und das zuversichtliche Ende tragen ebenfalls dazu bei, dass diese Altersgruppe den Film ohne Beeinträchtigung verarbeiten kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lukas Dhont |
Darsteller: | Arieh Worthalter, Oliver Bodart, Victor Polster |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen