Summer of 84
CDN 2018
105 min 41 sek
Pandastorm Pictures GmbH, Berlin
Im Jahr 1984 spielende Mischung aus Horrorfilm und Mystery-Abenteuer: Eine Clique von Teenagern spioniert einen Polizisten aus der Nachbarschaft aus, weil sie ihn für einen Serienmörder halten. Der Film beginnt als Mystery-Jugendabenteuer, wandelt sich aber immer mehr zu einem Horrorfilm mit teilweise recht deutlichen Gewaltszenen. Insbesondere die letzten 30 Minuten haben eine sehr düstere, durchgehend angespannte Atmosphäre. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihrer Medienerfahrung und ihres Entwicklungsstands fähig, den Film als realitätsfernen Gruselthriller zu durchschauen und eine angemessene Distanz zu den Geschehnissen zu wahren. Eine Ängstigung oder anderweitige Beeinträchtigungen lassen sich für diese Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Francois Simard, Anouk Whissell |
Darsteller: | Judah Lewis |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen