Venom
USA 2018
112 min 43 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Venom
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Comic-Verfilmung über einen Enthüllungsjournalist, der von einer außerirdischen Spezies namens Venom befallen wird, welche ihm Superkräfte verleiht. Zusammen mit einem Evolutionsforscher muss er die Welt vor den menschenfressenden Artgenossen Venoms retten. Der Film ist bildgewaltig und rasant inszeniert. Es gibt zahlreiche Actionszenen, aber Gewalt wird nie reißerisch ausgespielt oder verherrlicht. Kinder ab 12 Jahren können die Handlung als realitätsferne Comic- und Science-Fiction-Geschichte erkennen und eine entsprechende Distanz wahren. Zudem gibt es immer wieder humorvolle Szenen und Dialoge, die Zuschauern ab 12 Jahren genug Gelegenheit zur Entlastung bieten. Überforderungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ruben Fleischer |
Drehbuch: | Kelly Marcel |
Darsteller: | Tom Hardy, Michelle Williams, Jenny Slate |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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