Utøya 22. Juli
N 2018
97 min 32 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
Utøya 22. Juli
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über den Terroranschlag eines Rechtsradikalen auf die norwegische Insel Utøya am 22. Juli 2011, bei dem dieser 69 Menschen tötete. Der beinahe dokumentarisch wirkende Film ist vollständig aus der Perspektive einer 19-Jährigen erzählt, die gemeinsam mit anderen versucht, sich vor dem Attentäter zu verstecken. Die Atmosphäre ist durchweg angespannt und bedrohlich. Die Todesangst der jungen Menschen wird auf intensive Weise nachfühlbar gemacht, wirkt aber nie reißerisch. Man sieht Tote und Verletzte, aber die Mordtaten selbst werden nie konkret gezeigt. Für Kinder ab 12 Jahren stellt der Film sicherlich eine emotionale Herausforderung dar, aber eine Überforderung ist nicht zu befürchten. Zuschauer ab diesem Alter sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands fähig, die Spannungsmomente zu verarbeiten, und die Handlung in den realen zeithistorischen Kontext einzuordnen. Anstatt zu überfordern regt der Film zur Auseinandersetzung an. Die Rettung einiger Jugendlicher durch ein Boot am Ende stellt zudem eine Hoffnungsoption dar.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Erik Poppe |
Drehbuch: | Siv Rajendram Eliassen |
Darsteller: | Andrea Berntzen, Elli Rhiannon Müller Osborne, Aleksander Holmen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen