Die 1000 Glotzböbbel vom Dr. Mabuse
D 2018
90 min 0 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Die 1000 Glotzböbbel vom Dr. Mabuse
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Humoristische Neufassung des Krimi-Klassikers „Die 1000 Augen des Dr. Mabuse“: Umgeschnitten, mit Inserts versehen und auf Schwäbisch neu vertont, erzählt sie vom Superverbrecher Dr. Mabuse, der via Internet die Welt unterjochen will. Die düsteren Bilder werden dabei durch die Sprachebene in einen neuen, betont skurrilen Kontext gesetzt und parodiert. Trotz der distanzierenden Wirkung dieser Methode kann die Intensität einzelner bedrohlicher Bilder und dramatischer Situationen Kinder unter 12 Jahren irritieren und ängstigen. 12-Jährige und ältere sind aber auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, jederzeit die ironische Haltung und das Artifizielle des Films zu entschlüsseln. Ihnen bieten der Humor und die spielerische Konstruktion der Handlung ausreichend emotionale Entlastung, sodass eine Beeinträchtigung für diese Altersgruppe nicht zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Fritz Lang |
Darsteller: | Dawn Addams, Peter Van Eyck, Gert Fröbe |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen