Finsteres Glück
CH 2016
118 min 45 sek
W-film Distribution Stephan Winkler, Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen achtjährigen Jungen, der als einziges Familienmitglied einen Autounfall überlebt – seine Eltern und Geschwister sterben. Im Krankenhaus wird er von einer Psychologin betreut, zu der er eine besondere Beziehung entwickelt. Allmählich kann er mit ihr über seine Ängste und Schuldgefühle reden. Der Film hat eine bedrückende Grundstimmung und behandelt ernste Themen wie Verlust, Trauer und Schuld. Dies geschieht auf eine sensible Weise, die Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert. Zudem sind Zuschauer ab diesem Alter auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, sich angemessen mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Nachhaltige Irritationen oder Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stefan Haupt |
Drehbuch: | Stefan Haupt |
Darsteller: | Elisa Plüss, Eleni Haupt, Noé Ricklin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen