Vollblüter
USA 2017
92 min 59 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Vollblüter
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Thriller über zwei psychisch auffällige, aber sehr intelligente Teenagerinnen aus der Oberschicht, die den verhassten Stiefvater des einen Mädchens töten wollen. Der Film spielt in einer artifiziell und realitätsfern wirkenden Umgebung. Im Mittelpunkt stehen Menschen, die sehr berechnend und scheinbar emotionslos agieren. Dabei entwickelt der Film eine sehr intensive Atmosphäre, die aber von Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Überforderung verarbeitet werden kann. Gewalt wird nur angedeutet, das skrupellose Verhalten der beiden Protagonistinnen wird nicht verherrlicht oder befürwortet, so dass eine sozialethische Desorientierung nicht zu befürchten ist. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, eine angemessen Distanz von den Geschehnissen zu wahren und sie kritisch zu hinterfragen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Cory Finley |
Darsteller: | Olivia Cooke, Anya Taylor-Joy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen