Lomo
D 2017
101 min 14 sek
Farbfilm Verleih GmbH, Berlin
Lomo
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einem 17-Jährigen, der von seinem Umfeld gelangweilt ist und lediglich in seinem Blog Sinn findet. Als er sich in eine Mitschülerin verliebt, die ihn aber zurückweist, lässt er seine Follower immer stärker über sein Leben entscheiden – mit gefährlichen Folgen. Der Film thematisiert einfühlsam die Ausprägungen und Risiken von Online-Kommunikation und lädt durch den starken Bezug zu ihrer Alltagsrealität junge Zuschauer zur Identifikation ein. Die Darstellung familiärer Konflikte und einzelne intensive dramatische Wendungen können Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern. 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen erschließt sich die medienkritische Botschaft des Films, weshalb sie seine Themen reflektieren und ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Julia Langhof |
Drehbuch: | Julia Langhof |
Darsteller: | Jonas Dassler, Lucie Hollmann, Eva Nürnberg |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen