Die Frau, die vorausgeht
USA 2017
102 min 46 sek
Tobis Film GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das historische Drama spielt Ende des 19. Jahrhunderts und erzählt von einer verwitweten Malerin, die alleine von New York gen Westen reist, um Häuptling Sitting Bull zu porträtieren. Durch ihre Erfahrungen wird sie zur Streiterin für Indianerrechte. Die epische, auf wahren Begebenheiten beruhende Geschichte mit einer mutigen, moralisch aufrechten Heldin ist überwiegend ruhig erzählt und stellt die Zeitumstände glaubwürdig dar. Darstellungen von Angriffen gegen die Protagonistin sowie von Grausamkeiten der Indianerkriege können Kinder im Grundschulalter aufgrund ihrer emotionalen Intensität überfordern, sind aber zurückhaltend genug inszeniert und dramaturgisch gut eingebettet, sodass bereits 12-Jährige sie verarbeiten können. Da immer wieder ruhige Szenen für Entlastung sorgen und auch das historische Setting Distanz schafft, kann diese Altersgruppe sich mit dem Film auseinandersetzen, ohne überfordert zu werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Susanna White |
Drehbuch: | Steven Knight |
Darsteller: | Jessica Chastain, Michael Greyeyes, Sam Rockwell |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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