Lost in the Living
GB 2015
76 min 30 sek
UCM.ONE GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen jungen Musiker aus Irland, der auf Konzertreise in Berlin ist. Dort gerät er jedoch aus Liebeskummer, Einsamkeit und Trauer in eine emotionale Abwärtsspirale. Der ruhig inszenierte Film ist von einer traurigen Grundstimmung geprägt. Es gibt keine dramatischen oder gewalttätigen Szenen, von denen eine negative Wirkung ausgehen könnte. Der Abstieg der Hauptfigur zeigt sich vor allem im exzessiven Konsum von Alkohol, Zigaretten und Drogen. Dies wird jedoch in keiner Weise beschönigt oder gar verherrlicht, im Gegenteil: Das Verhalten und die Folgen werden eindeutig negativ dargestellt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen und kognitiven Entwicklungsstands fähig, der Geschichte zu folgen und die Handlungen der Hauptfigur kritisch einzuordnen. Eine negative Vorbildwirkung lässt sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Robert Manson |
Darsteller: | Aylin Tezel, Ian McFarlane, Tadhg Murphy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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