A Quiet Place
USA 2018
90 min 24 sek
Paramount Pictures Germany GmbH, Unterföhring
A Quiet Place
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Horror-Thriller über eine Familie, die auf einer abgelegenen Farm lebt. Die Eltern und Kinder dürfen nicht sprechen und keinerlei Geräusche machen, weil dadurch alienähnliche Kreaturen angelockt werden, die zwar nichts sehen, aber sehr gut hören können. Der Film ist von einer durchgehend angespannten und bedrohlichen Atmosphäre geprägt. Es gibt keinerlei Humor, der die Spannung oder die Schreckmomente abmildern könnte. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungstands und ihrer Medienerfahrung fähig, die Handlung als realitätsferne Gruselgeschichte einzuordnen und die Geschehnisse entsprechend zu verarbeiten. Da es auch keine ausgespielte Gewalt oder Grausamkeiten gibt, kann eine Überforderung bei dieser Altersgruppe ausgeschlossen werden.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | John Krasinski |
Drehbuch: | John Krasinski |
Darsteller: | John Krasinski, Emily Blunt |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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