Ready Player One
USA 2018
140 min 16 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Ready Player One
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Im Jahr 2045 spielender Science-Fiction-Film: Die meisten Menschen verbringen ihre Freizeit fast ausschließlich in einer virtuellen Spielewelt. Als der vergötterte Erfinder dieser Welt stirbt, hinterlässt er seinen Fans eine knifflige Schatzsuche in der virtuellen Realität. Unter den "Schatzsuchern" erweist sich ein Jugendlicher als besonders erfolgreich, sehr zum Ärger eines skrupellosen Konzernchefs. Der bildgewaltige Film arbeitet mit einem leicht verständlichen Gut-Böse-Schema und behandelt Themen wie Freundschaft, Liebe und Vertrauen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren haben auf Grund ihres kognitiven Entwicklungsstands keine Probleme, der märchenhaft anmutenden Geschichte zu folgen. Auch die teilweise rasanten Actionszenen bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauer ab 12 Jahren in keiner Weise überfordert; körperliche Gewalt wird sehr zurückhaltend und comichaft dargestellt. Vereinzelt gibt es bei der "Schatzsuche" Grusel- und Schreckeffekte, doch werden diese durch Humor abgemildert und entwickeln dadurch keine nachhaltig ängstigende Wirkung auf Kinder ab 12 Jahren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Steven Spielberg |
Darsteller: | Simon Pegg, Tye Sheridan, Olivia Cooke, Hannah John-Kamen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen