Ghostland
F/CDN 2018
90 min 59 sek
Capelight Pictures/Gerlach Selms GbR, Ahrensfelde
Horrorthriller über zwei Schwestern, deren Mutter bei einem Überfall umgebracht wird. Noch viele Jahre später leiden die jungen Frauen unter den Quälereien durch die Täter – und müssen sich am Ort des Geschehens ihren dunkelsten Ängsten stellen. Der Film ist mit typischen Stilmitteln seines Genres erzählt und baut ein hohes Spannungsniveau auf, indem er die Grenzen von Realität, Erinnerung und Phantasie verwischt. Die düster-komplexe Erzählweise sowie zahlreiche, teils brutale psychopathische Gewalttaten können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ängstigen und verstören. Jugendliche ab 16 sind mit den Genremechanismen vertraut und können sich auch von der Gewalt ausreichend distanzieren, da diese nie detailliert ausgespielt werden. Ihnen erschließt sich die deutlich realitätsferne Konstruktion des Films, sodass sie ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten können.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Pascal Laugier |
Drehbuch: | Pascal Laugier |
Darsteller: | Crystal Reed, Anastasia Phillips, Mylène Farmer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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