Der Hauptmann
D/PL/P/F 2017
119 min 12 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
Der Hauptmann
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Kriegsdrama nach wahren Begebenheiten: In den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs gibt der Deserteur Willi Herold sich als Hauptmann aus. Er schart eine Gruppe Anhänger um sich, denen er zahllose Morde und Misshandlungen befiehlt. Der Film hat eine emotional intensive Atmosphäre und schildert zahlreiche grausame Kriegsverbrechen. Dabei stehen die Täter im Vordergrund und es gibt keinen nennenswerten Widerstand gegen die sadistischen Taten. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands fähig, die Geschehnisse in den historischen Kontext einzuordnen und eine angemessene emotionale Distanz zu wahren. Auch bewegt die Darstellung der Gewalttaten sich in einem Rahmen, der Jugendliche ab 16 Jahren nicht nachhaltig belastet. Die kammerspielartige Inszenierung und die Schwarzweiß-Bilder bieten zusätzliche Distanzierungsmöglichkeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Robert Schwentke |
Drehbuch: | Robert Schwentke |
Darsteller: | Max Hubacher, Milan Peschel, Frederick Lau |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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