Fühlen Sie sich manchmal ausgebrannt und leer?
D/NL 2017
94 min 12 sek
Farbfilm Verleih GmbH, Berlin
Fühlen Sie sich manchmal ausgebrannt und leer?
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über eine Paartherapeutin und Ehefrau, die plötzlich eine Doppelgängerin bekommt, die ihr alle unangenehmen Pflichten abnimmt. Allerdings entwickelt die Doppelgängerin bald eigene Bedürfnisse und Wünsche. Wenngleich es sich bei dem Film um eine Komödie handelt, gibt es vereinzelt gewalthaltige Szenen, etwa wenn die Frau am Ende ihre Doppelgängerin ersticht. Auch kommt es immer wieder zu einer derb sexualisierten Sprache und es werden ungewöhnliche Sexpraktiken thematisiert und bildlich angedeutet. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch fähig, diese Szenen und Dialoge in den Kontext der fast schon comichaft übertriebenen Komödienhandlung einzuordnen und zu verarbeiten. Auf Grund ihres Entwicklungsstands können sie dem filmischen Spiel mit doppelten Persönlichkeiten und psychologischen Kategorien folgen und somit die sexualisierte Sprache und die Gewalt angemessen einordnen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lola Randl |
Drehbuch: | Lola Randl |
Darsteller: | Lina Beckmann, Charly Hübner, Benno Fürmann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen