Game Night
USA 2017
100 min 26 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Game Night
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Actionkomödie über eine Freundesgruppe, die eine aufwändige Mordfall-Ermittlungsparty veranstaltet. Dazu gehören auch angeheuerte "Bösewichte" und die "Entführung" eines der Mitspieler. Sehr schnell aber scheint aus dem Spiel gefährlicher Ernst zu werden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres kognitiven und psychosozialen Entwicklungsstands fähig, den Film als realitätsferne Krimi- und Actionkomödie zu verstehen. Sexualisierte Sprache wird fast ausschließlich von den negativen Bösewichtern verwendet. Es gibt einige Szenen mit Gewalt bzw. Action, die effektvoll inszeniert sind, aber nicht übermäßig ausgespielt werden. Zudem wird die Action stets durch Humor und komödiantische Einlagen gebrochen und gemildert. Eine Überforderung lässt sich daher bei Zuschauern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | John Francis Daley |
Drehbuch: | Mark Perez |
Darsteller: | Rachel McAdams, Jason Bateman, Kyle Chandler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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