CALL ME BY YOUR NAME
USA 2017
132 min 31 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
CALL ME BY YOUR NAME
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen 17-Jährigen, der den Sommer im Haus seiner Eltern in Norditalien verbringt. Die Begegnung mit einem ein paar Jahre älteren Doktoranden aus den USA verwirrt ihn zunächst, dann entwickelt sich eine zärtliche Verbindung. Die Geschichte um die Themen Erwachsenwerden und sexuelle Orientierung ist ruhig und einfühlsam, in sommerlich heller Atmosphäre erzählt. Die Inszenierung lässt viel Raum für die eigene Reflexion des Geschehens, und auch sehr junge Zuschauer finden emotionalen Halt in der harmonisch-liebevollen Charakterisierung des Miteinanders der Protagonisten sowie der Beziehung der Eltern zu ihrem Sohn. So können lediglich Kinder unter 12 Jahren von einzelnen Darstellungen sexueller Handlungen irritiert und überfordert werden, während schon 12-Jährige in der Lage sind, diese Szenen in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Eine Beeinträchtigung ist für ab 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Luca Guadagnino |
Drehbuch: | James Ivory |
Darsteller: | Armie Hammer, Michael Stuhlbarg, Timothee Chalamet |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen