Luna
D 2017
91 min 50 sek
Universum Film GmbH, München
Luna
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über eine 17-Jährige, deren Familie im Urlaub von einer Gruppe Unbekannter umgebracht wird. Während sie selbst auf der Flucht ist, findet sie immer mehr über die geheimdienstlichen Hintergründe der Tat heraus. Der Film vereint Elemente des Agententhrillers mit einem Coming-of-Age-Drama und konzentriert sich auf seine starke, zur Identifikation einladende Protagonistin. Zwar können einzelne, teils auch heftige Gewaltdarstellungen sowie die anhaltende Spannung Kinder unter 12 Jahren überfordern, doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, die Stilmittel zu erkennen und in den Genrekontext einzuordnen. Da die Gewalt nie spekulativ inszeniert ist, Gut und Böse leicht zu unterscheiden sind und einzelne Spannungssequenzen wie auch der Plot gut aufgelöst werden, kann diese Altersgruppe sich ausreichend vom Geschehen distanzieren.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Khaled Kaissar |
Darsteller: | Lisa Vicari, Carlo Ljubek, Alexander Beyer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen