Freiheit
D 2017
102 min 42 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Familiendrama über eine Ehefrau und Mutter, die plötzlich ihre Familie verlässt und jeden Kontakt abbricht, um eine neue "Freiheit" zu gewinnen. Ihr Mann und die beiden gemeinsamen Kinder gehen sehr unterschiedlich mit der Situation um. Die Geschichte des Films ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren verständlich. Die Frau wird trotz ihres Weggehens als fürsorgliche und liebevolle Mutter gezeigt, und die beiden Kinder werden als vernünftige, emotional starke Persönlichkeiten charakterisiert. Insgesamt ist die Atmosphäre eher ruhig, eine erotische Bühnentanzszene ist verfremdet dargestellt und selbst ein dramatischer Moment am Schluss ist eher theatralisch inszeniert, so dass Kinder ab 12 Jahren davon nicht nachhaltig belastet werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jan Speckenbach |
Drehbuch: | Jan Speckenbach |
Darsteller: | Johanna Wokalek, Hans-Jochen Wagner, Inga Birkenfeld |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen