FIFTY SHADES OF GREY - BEFREITE LUST
USA 2017
105 min 42 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
FIFTY SHADES OF GREY - BEFREITE LUST
Dritter Teil der Filmreihe über die Sadomaso-Beziehung zwischen einer jungen Frau und einem jungen Multimillionär. Nach ihrer Hochzeit werden die beiden vom eifersüchtigen Ex-Chef der Frau bedroht und erpresst. Der Film ist eine Mischung aus erotischem Drama und Thriller. Die Geschichte spielt in einer luxuriösen High-Society-Welt, die Figuren sind romantisch überzeichnet. Jugendliche ab 16 Jahren haben kein Problem, die Handlung um Liebe, Erotik und Erpressung als konstruiert zu erkennen und eine emotionale Distanz zu wahren. Die Sex- und Sadomaso-Szenen sind zurückhaltend inszeniert und werden jeweils nur kurz angerissen. Sie wirken nicht überfordernd und zeigen auch kein problematisches oder desorientierendes Sexualverhalten. Auch die Entführungs- und Erpressungsgeschichte ist eher undramatisch inszeniert. Beeinträchtigungen lassen sich daher bei Zuschauern ab 16 Jahren ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | James Foley |
Darsteller: | Dakota Johnson, Jamie Dornan, Eric Johnson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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